Beim Projekt Insieme wurde jahrelang gegen Gesetze verstossen

Über das gescheiterte Informatikprojekt „Insieme“ der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) das 2012 nach Kosten von knapp 116 Millionen Schweizer Franken (96,4 Millionen Euro) abgebrochen wurde habe ich hier geschrieben. Eine Untersuchungskommission stellte nun am vergangenen Freitag einen über 373 Seiten dicken Untersuchungsbericht der Öffentlichkeit vor.

ESTV

In dem Bericht werden den Verantwortlichen schwerwiegende Fehler und Versäumnisse vorgeworfen. Der Untersuchungsbericht des Parlaments listet nicht nur Managementfehler auf, sondern auch klare Gesetzesverstösse. Vorgaben für das Projektmanagement seien «nahezu flächendeckend missachtet» worden. So hätte Insieme zwingend nach der Projektführungsmethode Hermes abgewickelt werden müssen, die beim Bund Standard ist. Bei Insieme wurde Hermes aber zehn Jahre lang mehr oder weniger ignoriert.

Vernichtend fällt das Urteil über die Aktenführung aus. Zwar gibt es zu Insieme rund 90 000 elektronische Dokumente, doch ohne einheitliches Ordnungssystem. Die Dokumente sind derart chaotisch abgelegt, dass sie für die Arbeitsgruppe praktisch unbrauchbar waren. Der Bericht hält fest, dass «die Hälfte der Schlüsseldokumente fehlten», da sie nach Aussage des Bundesrates oder der Steuerverwaltung «nicht existierten oder nicht mehr vorhanden waren». Im grossen Stil sei gegen die Aufbewahrungsvorschriften für Bundesakten verstossen worden. Wurden Dokumente absichtlich vernichtet? Dazu habe die Arbeitsgruppe «keine Verdachtsmomente» gefunden.

Die Arbeitsgruppe kritisiert auch, dass zu viele externe Fachleute eingesetzt wurden. Rund drei Viertel des Projekts wurden durch Externe abgewickelt, sogar die wichtigsten Führungspositionen. Allein für die Jahre 2008 bis 2012 schloss die Bundesverwaltung über 300 externe Dienstleistungsverträge ab mit einem Volumen von 55,9 Millionen Franken. Die durchschnittlichen Stundenansätze von 220 Franken – beim Hauptlieferanten sogar von 320 Franken – beurteilen die Parlamentarier als «zu hoch». Die Lieferanten hätten so viel Freiraum genossen, dass sie ihre hohen Stundenansätze «ungehindert» hätten einfordern können. Dies habe Mehrkosten in Millionenhöhe verursacht.

Das sind die Empfehlungen der Projektprüfer

Des Weiteren richten die Kommissionen 22 Empfehlungen an den Bundesrat und an die Finanzkontrolle, um das Projektmanagement in der Schweiz zu verbessern, u.a.:

  • Projektorganisation: Wichtige Projekte sollen durch bundesinterne Mitarbeitende geleitet werden, und Amtsdirektoren sollen nicht als Auftraggeber von Projekten eingesetzt werden.
  • Wissenstransfer: Bei Wechseln in der Departementsführung soll eine Stabübergabe erfolgen, welche die Geschäftskontinuität sicherstellt. Die Akten sollen so geführt werden, dass die Geschäfte nachvollziehbar sind.
  • Informatikprojekte: Der Bundesrat soll sicherstellen, dass bei IKT-Projekten (IKT=Informations- und Kommunikationstechnik) die Zuständigkeiten klar geregelt werden und bei IKT-Kreditanträgen alle notwendigen Informationen verlangen. Das Informatiksteuerungsorgan des Bundes soll über die notwendigen Kompetenzen verfügen.
  • Risikomanagement: Beim Risikomanagement sollen die IKT-Implikationen mitberücksichtigt werden.
  • Beschaffungsrecht: Die zentralen Beschaffungsstellen sollen kontrollieren, ob die beschaffungsrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.
  • Aufgabenteilung: Die Aufgaben von Leistungsbezüger und Leistungserbringer sollen klar getrennt werden.
  • Finanzkontrolle: Die Direktion der Eidgenössischen Finanzkontrolle soll den Bundesrat regelmäßig über die wichtigen Pendenzen informieren.

Weiterführende Informationen: Beitrag zum Untersuchungsbericht der Neuen Zürcher Zeitung;  Chronologie des Projekts “Insieme”.

Posted in Projektcontrolling, Risikomanagement.

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